Verrechneter Stundensatz im Grundpensum: Fr. 85.00 für Kanton und Gemeinde
Verrechneter Stundensatz über dem Grundpensum: Fr. 170.00 für Gemeinde
Die Hilfestellungen werden mit den jeweils zuständigen Verantwortlichen abgesprochen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Die Finanzierung der KIG-Leistungen erfolgen gemäss der Finanzierung des SPD.
Die Rechtsgrundlage des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen (SPD) findet sich im Volksschulgesetz. Der Kanton wird darin verpflichtet, für die schulpsychologischen Dienste zu sorgen. Dabei bleibt es ihm anheim gestellt, ob er eigene Dienste schaffen oder sich an Institutionen beteiligen will. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Schulgemeinden zu Beiträgen verpflichtet werden können.